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Investor
CORPORATE GOVERNANCE
„Corporate Governance nimmt bei LUDWIG BECK einen sehr hohen Stellenwert ein. Wir befürworten deshalb den Deutschen Corporate Governance Kodex im Interesse einer langfristigen Wertschöpfung und der Achtung von Aktionärsinteressen.“
Dr. Joachim Hausser, Vorsitzender des Aufsichtsrats


Fragen der Unternehmensführung und -kontrolle genießen zu Recht eine hohe Aufmerksamkeit und werden unter dem Stichwort Corporate Governance dargestellt. Der Deutsche Corporate Governance Kodex stellt wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften (Unternehmensführung) dar und enthält international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung.

Die Anerkennung dieser Grundsätze fördert und vertieft das Vertrauen von Aktionären in deutsche Unternehmen. Dabei sind Offenheit und Transparenz sowie die Achtung der Aktionärsinteressen wesentliche Bestandteile einer guten und verantwortungsvollen Unternehmensführung im Sinne des Kodex.

Rahmenbedingungen auf einen Blick
Der Deutsche Corporate Governance Kodex unterteilt sich in sechs Kapitel und beinhaltet insgesamt 71 Empfehlungen und Anregungen. Empfehlungen des Kodex sind mit einem „soll“ gekennzeichnet. Die Gesellschaften können hiervon abweichen, müssen dies jedoch jährlich offen legen. Anregungen sind mit dem Begriff „kann“ versehen. Unternehmen können also frei entscheiden, ob sie diese umsetzen wollen und sind nicht verpflichtet, eine Nichterfüllung offen zu legen.

Der Kodex wird in der Regel einmal jährlich vor dem Hintergrund nationaler und internationaler Entwicklungen überprüft und bei Bedarf angepasst – letztmalig am 26. Mai 2010.

Den genauen Wortlaut des deutschen Corporate Governance Kodex sowie zahlreiche Detailinformationen rund um das Thema Corporate Governance finden Sie auch auf dieser Website: corporate-governance-code.de.
 

 

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