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Die Unternehmensführung der LUDWIG BECK AG („LUDWIG BECK“) als börsennotierte deutsche Aktiengesellschaft wird in erster Linie durch das Aktiengesetz und daneben durch die Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner jeweils aktuellen Fassung bestimmt.
Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften unterliegt LUDWIG BECK dem so genannten „dualen Führungssystem“. Dieses ist durch eine strikte personelle Trennung zwischen dem Vorstand als Leitungsorgan und dem Aufsichtsrat als Überwachungsorgan gekennzeichnet. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten dabei im Unternehmensinteresse eng zusammen.
Als Leitungsorgan ist der Vorstand von LUDWIG BECK dem Interesse des Unternehmens verpflichtet. Er koordiniert die Grundsätze der Unternehmenspolitik, die Strategie des Unternehmens, legt die Budgets fest und verteilt die Ressourcen. Er veröffentlicht die Quartals- und Jahresabschlüsse für den Gesamtkonzern und die Gesellschaft und ist für die Besetzung der wichtigsten Positionen im Unternehmen zuständig. Zudem informiert der Vorstand den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle relevanten Aspekte der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage sowie des Risikomanagements. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von früher aufgestellten Planungen und Zielen werden ausführlich erläutert und begründet.
Der LUDWIG BECK-Vorstand besteht aus zwei Mitgliedern und hat keinen Vorsitzenden oder Sprecher. Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass dies die gleichberechtigte, vertrauensvolle und enge Zusammenarbeit der zwei Vorstandsmitglieder am besten widerspiegelt. Die Grundsätze der Zusammenarbeit des Vorstands von LUDWIG BECK sind in der Geschäftsordnung des Vorstands zusammengefasst. Diese regelt unter anderem die zustimmungspflichtigen Geschäftsführungsmaßnahmen wie Unternehmensplanung und wesentliche Geschäfte zwischen Vorstandsmitgliedern und dem Unternehmen sowie Transparenz- und Rechnungslegung, Informationsrechte und -pflichten, Nachfolgeplanung und die Berichte an den Aufsichtsrat. Nähere Angaben zu den Vorstandsmitgliedern, insbesondere ihre Ressortverantwortlichkeiten finden Sie hier.
Der Aufsichtsrat berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens und überwacht seine Tätigkeit. Seine Tätigkeit übt er nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, des Deutschen Corporate Governance Kodex, der Satzung und seiner Geschäftsordnung aus. Er bestellt und entlässt die Mitglieder des Vorstands, beschließt das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder und setzt deren jeweilige Gesamtvergütung fest. Er wird in alle Entscheidungen eingebunden, die für LUDWIG BECK von grundlegender Bedeutung sind. Der Aufsichtsrat von LUDWIG BECK ist gemäß dem Drittelbeteiligungsgesetz aus Aufsichtsrat-Mitgliedern der Aktionäre und der Arbeitnehmer zusammen gesetzt, wobei ein Drittel der Aufsichtsrats-Mitglieder aus den Reihen der Arbeitnehmer stammt. Er besteht aus 6 Mitgliedern und einem Ersatzmitglied.
Die Grundsätze der Zusammenarbeit des Aufsichtsrats von LUDWIG BECK sind in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats geregelt. Diese sieht unter anderem die Bildung von Ausschüssen vor; derzeit bestehen bei LUDWIG BECK zwei Ausschüsse: der Prüfungsausschuss und der Personal- und Geschäftsführungsausschuss. Die Aufgaben der Ausschüsse sowie ihre Zusammensetzung sind im § 7 der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats im Einzelnen festgelegt. Die Ausschussvorsitzenden berichten regelmäßig über die Arbeit der Ausschüsse an den Aufsichtsrat. Weitere Einzelheiten zu den jeweiligen Ausschussmitgliedern und der konkreten Arbeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse können dem aktuellen Bericht des Aufsichtsrats entnommen werden. Entsprechenserklärung Der Begriff Corporate Governance steht für eine verantwortungsbewusste Unternehmensführung und -kontrolle, deren Ziele die nachhaltige Wertschöpfung ist. LUDWIG BECK fühlt sich diesen Werten verpflichtet und erfüllt die Empfehlungen des im Jahr 2002 beschlossenen Deutschen Corporate Governance Kodex seit April 2003 ohne wesentliche Einschränkungen. Vorstand und Aufsichtsrat von LUDWIG BECK haben daher nach pflichtgemäßer Prüfung zuletzt am 10. November 2009 die nachfolgende Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben.
„Vorstand und Aufsichtsrat der LUDWIG BECK am Rathauseck – Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft erklären gemäß § 161 AktG, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ mit nachfolgenden Ausnahmen vollständig entsprochen wurde und auch künftig entsprochen wird:
1. Der Vorstand der Gesellschaft hat keinen Vorsitzenden oder Sprecher (Kodex Ziffer 4.2.1 Satz 1). Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass dies die gleichberechtigte, vertrauensvolle und enge Zusammenarbeit der zwei Vorstandsmitglieder am besten widerspiegelt.
2. Der Aufsichtsrat hat keinen Nominierungsausschuss gebildet (Kodex Ziffer 5.3.3). Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass die Erarbeitung von Wahlvorschlägen für Aufsichtsratsmitglieder an die Hauptversammlung in dem an Personen überschaubaren sechsköpfigen Plenum erfolgen sollte.
3. Halbjahres- und Quartalsfinanzberichte wurden vom Aufsichtsrat oder seinem Prüfungsausschuss vor der Veröffentlichung nicht mit dem Vorstand erörtert. Aufsichtsrat und Vorstand sind auf der Grundlage der monatlichen Berichterstattung ständig in engem Kontakt. Eine gesonderte Erörterung vor den Veröffentlichungen ist deshalb entbehrlich.
4. Die D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat hat nicht den in Ziffer 3.8 des Kodex genannten Selbstbehalt. Es ist beabsichtigt, die seither für den Aufsichtsrat und Vorstand bestehende D&O-Versicherung zum Ablauf des Kalenderjahres 2009 zu beenden."
Frühere, nicht mehr aktuelle Entsprechenserklärungen von LUDWIG BECK finden Sie hier.
Weitere Einzelheiten der Corporate Governance Praxis von LUDWIG BECK können Sie den Erläuterungen zum Deutschen Corporate Governance Kodex auf unserer Unternehmenswebseite entnehmen, die gleichzeitig Bestandteil dieser Erklärung zur Unternehmensführung sind.
Angaben zu Unternehmensführungspraktiken LUDWIG BECK ist im Rahmen seiner Aktivitäten in den Absatzmärkten den verschiedensten Risiken ausgesetzt, die mit unternehmerischem Handeln verbunden sind. Diese können die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage betreffen. Das Unternehmen hat moderne Controllinginstrumente zur Risikoerkennung, -beobachtung und Risiko-Kommunikation etabliert. Ihr Einsatz gewährleistet die regelmäßige und zeitnahe Information der Entscheidungsträger hinsichtlich deren Entwicklung zur Einleitung geeigneter Gegenmaßnahmen mit dem Ziel, den Wert des Unternehmens stetig und nachhaltig zu steigern. Innerhalb der Organisation sind die jeweiligen Zuständigkeiten festgelegt. Das Instrumentarium erfährt eine laufende Optimierung, um Strukturveränderungen ausreichend Rechnung zu tragen.
Mehr Informationen zum Risikomanagement bei LUDWIG BECK finden Sie hier.
Aktives, engagiertes Handeln sind im Rahmen einer effizienten Organisation, die rasch und flexibel auf die Veränderungen des Marktes reagiert, die Grundlagen geschäftlichen Erfolgs und zugleich Anspruch der Mitarbeiter. Das Unternehmen soll ein nachhaltig attraktives Investment für die Aktionäre sein. Vertrauen in die Zuverlässigkeit und die Leistungsfähigkeit des Konzerns und seiner Tochtergesellschaften ist dabei eine unabdingbare Voraussetzung für geschäftlichen Erfolg sowie die dauerhafte Wettbewerbsfähigkeit. Die LUDWIG BECK Kunden stehen im Mittelpunkt einer langfristig orientierten und auf Vertrauen basierenden Arbeit. Ein Höchstmaß an Eigeninitiative und die Bereitschaft für Veränderungen sowie Engagement und Kompetenz der Mitarbeiter sind wesentliche Voraussetzungen für den Erfolg des Unternehmens. Führungskräfte haben Vorbildfunktion. Sie begegnen den Mitarbeitern mit Aufmerksamkeit, stellen hohe Anforderungen, geben Impulse und vermitteln Vertrauen. In der Zusammenarbeit wird Individualität respektiert und Meinungsvielfalt gefördert. Entscheidungen werden konsequent und zielorientiert umgesetzt. Dies geschieht in einer von gegenseitiger Akzeptanz und Wertschätzung geprägten Atmosphäre. Bester Beweis dieser gelebten Leitbildkultur ist die außerordentliche Betriebstreue der LUDWIG BECK Mitarbeiter. Die überwiegend lange Betriebszugehörigkeit seiner Mitarbeiter bestätigt LUDWIG BECK in seinem Streben, auch weiterhin eine Personalpolitik des Forderns und Förderns zu verfolgen. Denn ohne zufriedene und treue Mitarbeiter gibt es keine zufriedenen und treuen Kunden.
München, im Februar 2010
LUDWIG BECK AG Der Vorstand Der Aufsichsrat
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